Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Juli 2020 wieder gestattet. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Reisende aus Ländern mit mäßiger epidemiologischer Situation (orangene Kategorie) dürfen ebenfalls einreisen, müssen aber einen negativen COVID-19-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Unternehmen. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August 2020 verboten. Zig Tausende, zum Teil unbewohnte Inselchen liegen vor der ehemaligen finnischen Hauptstadt. Wenn die Einhaltung eines 2-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Tische, Liegen etc. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Juni 2020 wieder geöffnet. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2m zu achten. Der Test ist für Reisende kostenlos.Museen/Sehenswürdigkeiten/Tierparks/Kinos: geöffnet Maskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen, Innenräumen und Geschäften Straßenverkehr: nicht mehr als 2 Personen in einem Auto zusätzlich zum Fahrer (Kinder ausgenommen) Weitere Informationen über die aktuelle Situation in Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann es zu Reisebeschränkungen und Gesundheitsprüfungen kommen. August wieder öffnen dürfen. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Passolution Weitere Informationen über die aktuelle Situation in Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird derzeit zahlreichen Reisenden die Einreise verweigert oder es muss mit 14-tägigen Quarantänemaßnahmen gerechnet wert. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Einreise wird wieder Personen aus den nachfolgenden Ländern ermöglicht: Dies gilt auch für andere Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen, wie derzeit Deutschland, wird ebenfalls montags Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. in Teilen Oberösterreichs vermeldet Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Einreise Seit dem 13. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt.
Es kann zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem anderen als den oben genannten Staaten aufgehalten haben. Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: Bars/Clubs: öffnen voraussichtlich ab dem 10.08.2020 Öffentliche Verkehrsmittel: für notwendige Fahrten verfügbar Maskenpflicht: In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Versammlungsverbot: ab 50 Personen (drinnen) und 200 Personen (draußen) Alle angekündigten Öffnungen finden unter Auflagen statt und stehen unter Vorbehalt Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.