Deutschland unterliegt dabei – wie Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn – seit dem 21.06.2012 einer EU-Verordnung, der sogenannten ROM-III-Verordnung. Wo die Scheidung ausgeführt wird, in Spanien oder Deutschland, kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, da die Scheidung die Voraussetzung für Folgeverfahren ist, wie nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich der Rentenansprüche. Eine Scheidung nach deutschem Recht ist unproblematisch, wenn man bereits mindestens 3 Jahre getrennt lebt.
Sie können Ihren Um eventuelle Vorteile des deutschen Scheidungsrechts zu erkennen, müssen Sie natürlich wissen, wie eine In Spanien können Sie ein Trennungsurteil oder ein Scheidungsurteil erwirken. scheidung und trennung von auslÄndern in spanien Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit (Brite, Holländer, Deutscher, usw) und möchten Ihre Scheidung oder Trennung in Spanien einleiten, müssen Sie beachten, dass die Anwendung der Gesetzgebung Ihres Herkunftslandes das Verfahren erschweren kann. Vorteile, die sich aus dem deutschen Scheidungsrecht ergeben, sind dem spanischen Scheidungsrecht vielleicht fremd. Dieser Güterstand bleibt auch bestehen, wenn man in Spanien lebt. Die Bearbeitungszeit in der Schweiz beträgt je nach Kanton bis zu 4 Monate. Die Scheidungsklage kann sofort eingereicht werden, wenn die Ehe mindestens 3 Monate bestanden hat.Zwischen deutschen Ehepartnern ist die Unterhaltsfrage nach dem Recht des Aufenthaltsortes zu lösen.Die Rechtsprechung legt den Begriff des Aufenthaltsortes nach subjektiven und objektiven Maßstäben aus.
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Damit ist der Unterhalt genauestens berechenbar und der Unterhaltsberechtigte hat eine hohe Rechtssicherheit.Der Versorgungsausgleich wird von deutschen Familiengerichten von Amts wegen durchgeführt.
Früher musste die Trennung vor dem Scheidungsrichter ausgesprochen werden, und wenn die „pension compensatoria“ in diesem Verfahren nicht beansprucht wurde, konnte sie im Scheidungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.Da man davon ausging, dass durch die ausgesprochene Trennung der Vermögensnachteil schon entsteht und folglich nicht erst im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden kann.Heutzutage kann die Scheidung in Spanien ohne Trennungsurteil und ohne Wartezeit direkt durchgeführt werden, soweit die Ehe 3 Monate bestand. Beide haben jedoch Anrecht auf einen Zugewinnausgleich der während der Ehe erworbenen Güter. Die Entscheidung eine Ehe einzugehen, verpflichtet beide Ehepartner zu einer rechtsverbindlichen Vereinigung, die Rechte und Pflichten mit sich bringt. Deutsch-spanische Scheidung Ihr Scheidungs-Infopaket Gratis anfordern Anfordern. So sind eine Rückkehrabsicht und eine Wohnsitzmeldung in Deutschland ausreichende Kriterien.In Spanien gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Im Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten werden alle Aspekte gemeinsam entschieden.Das Sorgerecht wird in späteren Berichten behandelt.Eine neue Richtlinie auf europäischer Ebene sorgt ab dem 01.03.2005 in Deutschland und in Spanien dafür, dass die Zuständigkeitsregeln der nationalen Zivilprozessordnungen verstärkt Geltung haben. Das spanische Recht unterscheidet, abgesehen von der erwähnten Privatscheidung, zwei Arten der Scheidung, die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Für Ihre Scheidung gilt nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem Sie die Scheidung einreichen. Die Rechtsprechung legt den Begriff des Aufenthaltsortes nach subjektiven und objektiven Maßstäben aus. Der Ehevertrag bestimmt die Form des gewählten Güterstands: GÜTERGEMEINSCHAFT: Die während der Ehe erworbenen Eigentümer, Schulden oder Verluste gehören beiden Ehepartnern zu 50%. Scheidung deutscher Ehepartner in Spanien Wo die Scheidung ausgeführt wird, in Spanien oder Deutschland, kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, da die Scheidung die Voraussetzung für Folgeverfahren ist, wie nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich der Rentenansprüche. Wurde kein Ehevertrag unterzeichnet, so wird zwangsweise die im Land geltende Gesetzgebung angewendet.Dieses Verfahren regelt unter anderem: Die Entschädigung für den benachteiligten Ehepartner, die Zuweisung der Familienwohnung, usw. von der ehelichen spanischen Gütergemeinschaft zur deutschen Zugewinngemeinschaft wechseln.Es ist nur der Wohnsitz in dem Staat, oder die Nationalität eines Ehegatten erforderlich.Sollte kein eheliches Güterrecht gewählt werden, dann gilt bei Eheschluss das Recht des Wohnsitzes, oder der gemeinsamen Nationalität oder das Land zu dem die engsten Beziehungen bestehen.Die Vollstreckung von Urteilen zu Zugewinnausgleichsansprüchen sind ohne weitere Vollstreckbarkeitserklärungen in einem anderen Staat vollstreckbar, so kann ein deutscher Vollstreckungstitel ohne weiteres in Spanien vollstreckt werden.Spamschutz: Wieviel ist fünf minus zwei?