Wird der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, so erhalten Sie einen Befreiungsbescheid und brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse Daher sollten alle Zuzahlungsbelege von gesetzlich Versicherten gesammelt werden. B. orthopädische Schuhe), … Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten (sogenannte Mehrkosten), oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie, Hilfsmitteln, die auch Gebrauchsgegenstände sind (z. Von den Mehrkosten der wirtschaftlichen Aufzahlungen kann sich der Patient nicht befreien lassen. Kinder und Jugendliche sind immer von der Zuzahlung befreit. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und gilt bei Ehepaaren für den gesamten Familienhaushalt – unabhängig davon, ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Eine Rückerstattung eventuell zuviel gezahlter Zuzahlungen ist im Jahr der Befreiung nicht möglich.Wechselt ein für ein Kalenderjahr bereits befreiter Versicherter zu einer anderen Krankenkasse, akzeptiert diese grundsätzlich die Feststellungen der bisherigen Krankenkasse und befreit den Versicherten für denselben Zeitraum, für den bereits eine Befreiung vorlag.Wer aktiv Vorsorge betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen.
Versicherte, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben, werden nach Antrag von ihrer Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit. In der Regel sind das mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Grundsätzlich sollte die Vorauszahlung gut überlegt sein, denn üblicherweise kommt eine – auch nur anteilige – Rückzahlung einer zu hohen Vorauszahlung nicht in Betracht.Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Das gilt auch für Versicherte, die bereits an einer der zu untersuchenden Krankheit leiden.Die Belastungsgrenze wird für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammen berechnet. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Chroniker oder an einer Integrierten Versorgung teilnehmen.Nicht zu den Zuzahlungen gehören Eigenanteile, zum Beispiel bei der zahnärztliche Behandlung.Chronisch kranke Menschen müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von einem Prozent ihres Bruttoeinkommens leisten. Auf das Sammeln von Belegen kann dann verzichtet werden. Der Eigenanteil soll bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von … Voraussetzungen für die Befreiung Berücksichtigt werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Außerdem werden die Kinder berücksichtigt; bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt das unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:Um als chronisch krank eingestuft werden zu können, müssen Versicherte der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der der Arzt die Krankheit angeben und dem Patienten therapiegerechtes Verhalten bestätigen muss.Wer im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von zwei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens in Anspruch nehmen will, muss sich bei einem Arzt Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen oder schweren geistigen Behinderungen brauchen sich nicht ärztlich beraten zu lassen. Sie zahlen dann die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze für das Folgejahr bei der Krankenkasse ein und erhalten einen Befreiungsausweis für das nächste Jahr. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können. Weitere Angehörige können bei mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Tragen kommen.
Dabei können Freibeträge geltend gemacht werden. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren.Zusammen mit dem Antrag müssen Sie alle Originalquittungen über die geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung) bei der Krankenkasse einreichen. Bei einem Einkommen von 2500 Euro pro Monat sind dies zum Beispiel 600 Euro. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen erstattet.Bei Versicherten, denen der Arzt eine chronische Erkrankung bescheinigt hat und bei denen keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist (zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit), können die Krankenkassen (nach Rücksprache) auf einen jährlichen Nachweis verzichten. Erfahren Sie mehr über Höhe und Befreiungsmöglichkeiten. Gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen müssen Sie nur bis zu einer bestimmten Grenze leisten.